Bundes Schüler|innen Vertretung

Designbild
BSV . Über uns . Wer sind wir?

 

Wer/Was ist die BSV?

Dem Schülervertretungengesetz (SchVG) entsprechend sind in jedem Bundesland eine Landesschülervertretung und für das gesamte Bundesgebiet eine Bundesschülervertretung einzurichten.

Für die Landesschülervertretung (LSV) dürfen alle drei Schülervertreter/innen einer Schule kandidieren (passives Wahlrecht). Wahlberechtigt hingegen sind nur die Schulsprecher/innen (aktives Wahlrecht). Die Landesschülervertretung setzt sich auch folgenden Bereichen zusammen, dem AHS-, BMHS- und BS-Bereich. Wahlberechtigt sind die Schulsprecher/innen nur für den eigenen Schultyp. In den meisten Bundesländern gibt es vor der Wahl ein Hearing, in dem sich die Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren.

Die Landesschulsprecher/innen aller Bundesländer (27) und 2 Zentrallehranstaltensprecher/innen werden in die Bundesschülervertretung (BSV) entsandt und bilden die gesetzliche Schülervertretung auf Bundesebene.

Diese 29 Bundesschülervertreter/innen wählen aus ihrem Kreis einen Bundesschulsprecher bzw. eine Bundesschulsprecherin und für jeden Bereich eine/n Bereichssprecher/in. Die drei Bereichssprecher/innen sind auch gleichzeitig die Stellvertreter/innen des Bundesschulsprechers bzw. der Bundesschulsprecherin.

 

 

Ornigramm Schülervertretung

Wahl 2010/11:

Im Herbst formiert sich die neue Bundesschülervertretung

Bessere Lehrkräfte ja bitte! Zentralmatura nein danke!

Erstes österreichisches Schülerparlament voller Erfolg

Schriftgröße:  A | A | A