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Wer/Was ist die BSV?
Dem Schülervertretungengesetz (SchVG) entsprechend sind in jedem Bundesland eine Landesschülervertretung und für das gesamte Bundesgebiet eine Bundesschülervertretung einzurichten.
Für die Landesschülervertretung (LSV) dürfen alle drei Schülervertreter/innen einer Schule kandidieren (passives Wahlrecht). Wahlberechtigt hingegen sind nur die Schulsprecher/innen (aktives Wahlrecht). Die Landesschülervertretung setzt sich auch folgenden Bereichen zusammen, dem AHS-, BMHS- und BS-Bereich. Wahlberechtigt sind die Schulsprecher/innen nur für den eigenen Schultyp. In den meisten Bundesländern gibt es vor der Wahl ein Hearing, in dem sich die Kandidatinnen und Kandidaten präsentieren.
Die Landesschulsprecher/innen aller Bundesländer (27) und 2 Zentrallehranstaltensprecher/innen werden in die Bundesschülervertretung (BSV) entsandt und bilden die gesetzliche Schülervertretung auf Bundesebene.
Diese 29 Bundesschülervertreter/innen wählen aus ihrem Kreis einen Bundesschulsprecher bzw. eine Bundesschulsprecherin und für jeden Bereich eine/n Bereichssprecher/in. Die drei Bereichssprecher/innen sind auch gleichzeitig die Stellvertreter/innen des Bundesschulsprechers bzw. der Bundesschulsprecherin.


